Freitag, 26. November 2010

Ab 01. Januar 2011 enfällt für Unternehmer der private Vorsteuerabzug bei Immobilienkäufen

Wer als Unternehmer ein Gebäude kauft oder baut, das er teils betrieblich und teils privat nutzt, kann seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 8. Mai 2003 das gesamte Gebäude seinem Betrieb zuordnen. Das bescherte dem Unternehmer bislang den riesigen Steuervorteil, dass ihm das Finanzamt die  Vorsteuer auf den Kaufpreis oder auf die Herstellungskosten komplett auf einen Schlag auszahlte. Zwar musste anschließend der private Anteil der Vorsteuererstattung in den folgenden zehn Jahren zu je ein Zehntel zurückgezahlt werden.
Aber der Vorteil bestand darin, dass der Unternehmer über 10 Jahre einen zinslosen Kredit vom Finanzamt bekam.

Ein Beispiel: Der Unternehmer hat zum 1. Januar 2010 ein Gebäude für 400.000 Euro zuzüglich 76.000 Euro Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erworben. Dieses Gebäude nutzt der Unternehmer zu 50 Prozent betrieblich und zu 50 Prozent privat. Der Vorsteuerabzug im Jahre 2010 beträgt insgesamt 76.000 Euro. Davon entfallen auf den privaten Teil 38.000 Euro. Dieser Betrag wir dann in den folgenden 10 Jahren zu je 3.800 Euro zurückgezahlt. Mit dieser Möglichkeit ist jedoch ab dem 1. Januar 2011 Schluss.
Das Jahressteuergesetz 2010 setzt eine EU-Richtlinie vom 22. Dezember 2009 um, nach der der Vorsteuerabzug für den privat genutzten Teil gestrichen ist. Bleiben wir beim Beispiel: Der Unternehmer kauft nun zum 1. Januar 2011 dasselbe Haus wie eben beschrieben, dann bekommt er vom Finanzamt nur noch 38.000 Euro für den betrieblich genutzten Teil zurück. Für den privaten Anteil gibt es nichts. Wer dennoch die alte Regelung nutzen möchte (also laut Beispiel 76.000 Euro Auszahlung), sollte den Kaufvertrag vor dem 1. Januar 2011 abschließen oder den Bauantrag noch im Jahre 2010 einreichen. Nun denn ...

Bleiben Sie stark!

Quelle: GoMoPa.net

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