Samstag, 17. September 2011

Mieterkündigung bei Eigenbedarf

Will der Käufer die Wohnung selbst nutzen, so muss er das bestehende Mietverhältnis kündigen, wobei die Rechte zu Gunsten des Mieters zu beachten sind. Grundsätzlich ist es so, dass eine ordentliche, fristgerechte Kündigung eines Mietvertrages nur dann zulässig ist, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung hat und dieses notfalls auch nachweisen kann. Der Bundesgerichtshof teilt die Auffassung, dass allein der Wille des Vermieters, in den eigenen Räumen zu wohnen oder eine begünstigte Person dort wohnen zu lassen, für die Annahme von Eigenbedarf nicht genügt. Es reicht aber aus, wenn der Vermieter vernünftige Gründe hierfür hat. Bei der Entscheidung, ob Eigenbedarf anzunehmen ist, kommt es ausschließlich auf die Belange des Vermieters an. Ein berechtigtes Interesse liegt nach den gesetzlichen Regelungen insbesondere dann vor, wenn dem Mieter erhebliche Pflicht- und Vertragsverletzungen, beispielsweise wegen beträchtlicher Mietrückstände, vorzuwerfen sind. Eine Kündigung kommt auch dann in Betracht, wenn der Vermiete die Wohnung für sich oder seine Familienangehörigen selbst benötigt. Für den Käufer einer Eigentumswohnung, der derzeit selber noch zur Miete wohnt und die Wohnung zur eigenen Nutzung erworben hat, ist der Wunsch, die eigene Wohnung nutzen zu wollen, ein Grund, der zur Kündigung wegen Eigenbedarfs ausreicht.

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